AGB

(Stand 30.05.2023)

1. Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die Yacht- & Charterzentrum GmbH – Abteilung Ostseebooker - (nachfolgend Vermittlerin genannt) tritt im Namen des jeweiligen Eigentümers (nachfolgend Vermieter genannt) der Ferienunterkunft auf und vermittelt dem Gast diese einschließlich sonstiger vereinbarter Leistungen.

(2) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Gast und Vermittlerin sowie für das Vertragsverhältnis zwischen Gast und Vermieter.

(3) Den Beherbergungsvertrag schließt der Gast mit dem Vermieter. Soweit nicht anders vereinbart wird, wird zwischen dem Gast und der Vermittlerin ein Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Die Vermittlerin ist nicht Reiseveranstalterin im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

2. Buchungen und Reservierungen

(1) Ist die gewünschte Unterkunft verfügbar, übersendet die Vermittlerin dem Gast eine Online-Buchungsbestätigung, mit der der Vertrag zustande kommt.

Wünscht der Gast den Buchungsvorgang offline per Post oder Fax, erhält er eine schriftliche Buchungsbestätigung.

(2) Vertragspartner des Gastes ist der in der Buchungsbestätigung genannte Vermieter der jeweiligen Unterkunft.

(3) Bei mehreren Personen als Mieter genügt für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermittlerin, die auch per Mail abgegeben werden kann, der Zugang bei einem der Mieter. Die Gäste bevollmächtigen sich gegenseitig zum Empfang von Willenserklärungen der Vermittlerin. Dies gilt auch für Kündigungs- und Rücktrittserklärungen.

3. Preise und Leistungen

(1) Die Preise und Leistungen werden auf der Webseite www.ostseebooker.de dargestellt und konkret in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

(2) Verbrauchskosten während des Aufenthaltes des Gastes für Strom, Wasser, Heizung und TV sind inbegriffen.

(3) Je Hund wird eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 10,00 € pro Tag erhoben. Bei nicht vorheriger Anmeldung findet die Nachberechnung statt und es wird zusätzlich eine Gebühr von 25,00 € erhoben.

(4) Die Kurtaxe wird von der Vermittlerin zusätzlich gemäß der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen erhoben.

(5) Die Vermieter bietet dem Gast die nachfolgend aufgezählten Leistungen zusätzlich an: Bettwäsche, Handtuchpaket, zusätzlicher Kinderhochstuhl, zusätzliches Babyreisebett.

4. Pflichten des Gastes

(1) Die im Vertrag genannte Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Buchung auf das dort angegebene Konto zu zahlen, sofern es nicht anders vertraglich vereinbart ist.

(2) Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zu leisten. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Anreise ist die Gesamtzahlung sofort nach Vertragsschluss fällig.

(3) Während des Aufenthalts hat der Gast die Ferienunterkunft sauber zu halten. Sollte es bei Einzug bezüglich der Sauberkeit Beanstandungen geben, so sind diese vom Gast unverzüglich der Vermittlerin mitzuteilen.
Die bei Anreise ausgehändigten Hinweise zur Unterkunft und/oder eine in der Unterkunft ausgehängte Hausordnung ist zu beachten.

(4) Bei Einzug in die Unterkunft muss sich der Gast von deren ordnungsgemäßem Zustand überzeugen. Sollte der Gast Mängel an oder in der Unterkunft oder sonstige Mängel oder Störungen feststellen, ist er verpflichtet, die Vermittlerin unverzüglich darüber zu informieren, damit eventuell Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, verliert er seine Mängelgewährleistungsrechte. Das gilt auch für den Fall, dass die Mängel während des Aufenthaltes des Gastes auftreten.

(5) Kosten für die Beseitigung von Schäden, die während der Vertragsdauer an der Unterkunft und am Inventar entstehen, sind vom Gast zu ersetzen. Der Vermieter behält sich eine Nachforderung bei unangemessenen Verunreinigungen, insbesondere durch Tiere des Gastes, vor.

(6) Bettwäsche und Handtücher sind vom Gast selbst mitzubringen, sofern diese nicht angemietet werden.

(7) Reinigungsmittel (wie z.B. Geschirrspülmittel) sind vom Gast ebenfalls selbst mitzubringen. Dem Gast werden bei Anreise nur Toilettenpapier (1-2 Rollen) und kleine Restmülltüten (1-2 St.) zur Verfügung gestellt.

5. Übernahme und Rückgabe der Ferienunterkunft

(1) Die Anreise / Abreise bzw. die Übernahme / Rückgabe der Ferienunterkunft ist in der Buchungsbestätigung geregelt.

(2) Die kostenpflichtige, obligatorische Endreinigung der Unterkunft beinhaltet nicht die Reinigung der Küchen-Utensilien und des Geschirrs. Hierfür ist der Gast verantwortlich. Muss dies ganz oder teilweise nachgereinigt werden, muss der Gast diese Kosten ersetzen.

6. Gebrauch der Ferienunterkunft

(1) Die Ferienunterkunft darf nur von der vertraglich vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder sowie vorher angemeldeter Hunde genutzt werden.

(2) Die Vermittlerin und der Vermieter behalten sich die Ausübung ihres Hausrechts gegenüber unberechtigten Personen, insbesondere gegenüber Dritten, die nicht in der Buchung angegeben wurden, vor.

(3) Die Vermittlerin ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder vom Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn die Gäste eine erhebliche Belästigung für andere Gäste darstellen, die Ferienunterkunft vertragswidrig benutzen oder sich sonst wie unangemessen und störend verhalten.

7. Verantwortlichkeit der Vermittlerin

(1) Die Vermittlerin haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung des jeweiligen Objektes sowie für Schäden, die infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vermittlerin entstehen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter der Vermittlerin sowie bei gesetzlich vorgesehener verschuldensunabhängiger Haftung oder bei übernommenen Garantien.

(2) Für Schäden oder sonstige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Gast haftet die Vermittlerin nicht.

(3) Die Vermittlerin kann in Fällen höherer Gewalt, bei Krieg, Streik und bei sonstigen unvorhersehbaren Leistungserschwernissen dem Gast eine gleichwertige Unterkunft anbieten oder den Vertrag fristlos kündigen, ohne dem Gast zum Ersatz von Kosten verpflichtet zu sein. Insbesondere gibt es keinen Ersatz für immaterielle Schäden wie freigehaltene Urlaubszeit.

8. Verantwortlichkeit des Vermieters

(1) Der Vermieter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Unterkunft. Er haftet ausschließlich für Schäden, die infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei gesetzlich vorgesehener verschuldensunabhängiger Haftung oder bei übernommenen Garantien.

(2) Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

(3) Der Vermieter ist nicht verantwortlich für vom Gast vergessene Gegenstände. Vergessene Gegenstände werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend entsorgt. Eine Verpflichtung zur Mitteilung an den Gast besteht nicht.

9. Folgen bei Nichtanreise und verfrühter Abreise

(1) Reist der Gast nicht an, so kann der Vermieter die vereinbarte Miete trotzdem verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen i.H.v. 5 % (Verbrauchskosten), der Kurtaxe, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung.

(2) Gelingt eine Ersatzvermittlung zu den gleichen Buchungskonditionen, so erhält der Gast seine geleisteten Zahlungen abzüglich einer Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwands i.H.v. 10 %, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als diese Pauschale entstanden ist.

(3) Es wird dem Gast empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

(4) Nimmt der Gast die vermietete Wohnung nicht für die gesamte Mietdauer in Anspruch, hat er deswegen keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung.

10. Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden neben dem Mietvertrag bestehen nicht.

(2) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Vermittlerin, dem Vermieter der Ferienunterkunft und den Gästen sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.

(3) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Oldenburg in Holstein vereinbart.

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